
Grundsätzlich unterscheidet man auf Landesebene zwischen den allgemeinen Verwaltungsbehörden und den Sonderverwaltungsbehörden/Fachbehörden (z.B. Landesamt für Umwelt und Geologie). Dabei sind die allgemeinen Verwaltungsbehörden immer dann zuständig, wenn keine Sonderverwaltungsbehörde zuständig ist.
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